Gemeinsame Erklärung der Außenministerien von neun EU-Mitgliedsstaaten (inkl. Deutschland) zur unbegründeten Kriminalisierung von palästinensischen Menschenrechtsorganisationen durch Israel

Der KoPI-Sprecherkreis hat an folgende Adressen einen Brief geschrieben:

An das Auswärtige Amt (Nahostreferat) und Außenministerin Baerbock

An die Abgeordneten des Auswärtigen Ausschusses

An die Deutsch-Israelische Parlamentariergruppe

An die Parlamentariergruppe Arabischsprachige Staaten des Nahen und Mittleren Ostens

An die Menschenrechtsbeauftragten

Sehr geehrte Damen und Herren,

Der KoPI-Sprecherkreis begrüßt die gemeinsame Erklärung von neun EU-Mitgliedsstaaten vom 12. Juli 2022 zur unbegründeten Listung palästinensischer Zivilgesellschaftsorganisationen als terroristische Organisationen.

Der Vorgang um die palästinensischen Menschenrechtsorganisationen zeigt, dass es auch für die Bundesregierung möglich ist, sich der israelischen Sichtweise zu entziehen.

Wir hatten bereits in einem Schreiben vom 29. Oktober 2021 (welches wir Ihnen zur Kenntnis gegeben haben) die deutsche Regierung aufgefordert, die israelische Regierung zur Rücknahme der Erklärung vom 22. Oktober 2021 zu bewegen. (https://www.kopi-online.de/wordpress/?p=5141).

Der KoPI-Sprecherkreis wertet diese gemeinsame Erklärung als Ergebnis der Beharrlichkeit der internationalen – auch der israelischen – Zivilgesellschaft in ihrem Engagement für den Respekt der Menschenrechte durch die israelische Regierung.

Wohl begründete Kritik an Menschenrechtsverletzungen mit Terrorismus in Verbindung zu bringen, ist ein bekanntes Repressionsmittel autoritärer Staaten und wird auch von Israel immer wieder angewandt, hier sehr häufig in Form von Inhaftierungen ohne anschließenden Gerichtsprozess. Dass als Ablenkungsmanöver von berechtigter Kritik auch von Israel häufig zu Verleumdungen und Unwahrheiten gegriffen wird, hat sich zuletzt auch bei dem vergeblichen Versuch gezeigt, sich der Verantwortung für die Ermordung der Journalistin Shireen Abu Akleh zu entziehen.

Mit der Außenminister-Erklärung ist die Bedrohung und Kriminalisierung der Menschenrechtsarbeit im besetzten Palästina keineswegs beseitigt. Wir fordern Sie daher auf, die weitergehende Entwicklung – u.a. die nun anstehende gerichtliche Auseinandersetzung – weiterhin kritisch zu begleiten.

Mit freundlichen Grüßen,

Claus Walischewski (für den Sprecherkreis)

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