Pressemitteilung zur Vertreibung von palästinensischen Familien aus Sheikh Jarrah/Ost-Jerusalem

Di., 20.4.2021

Die Mitgliedsgruppen des Koordinationskreis Palästina Israel (KoPI) verurteilen die bevorstehende Zwangsräumung und Vertreibung von palästinensischen Familien im Sheikh Jarrah-Viertel in Jerusalem durch Israel.

Wir haben Briefe an den EU Außenbeauftragten Josep Borrell, Bundeskanzlerin Angela Merkel, Außenminister Heiko Maas, die Abgeordneten des Auswärtigen Ausschuss und des Menschenrechtsausschusses des deutschen Bundestages sowie an die deutschen Abgeordneten des Europäischen Parlaments geschrieben und sie aufgefordert, Ihren Einfluss geltend zu machen, damit diese und weitere Zwangsräumungen unterbleiben und das Völkerrecht respektiert wird.

Die betroffenen Familien wurden 1948 vertrieben und suchten in der Folge Schutz in Jerusalem. Jordanien, unter dessen Verwaltung Ost-Jerusalem zu dieser Zeit stand, vereinbarte mit dem Hilfswerk der Vereinten Nationen (UNRWA) 1956 den Bau der Häuser, in dem die Familien bis heute leben. Dies wurde zunächst auch durch Israel anerkannt, bereits 1972 lehnte ein israelisches Gericht die Räumung der Familien ab.

Siedlerorganisationen behaupten, im Einklang mit der israelischen Regierung, dass das Land vor 1948 Juden gehört habe. So soll der gewollte Prozess der Judaisierung (so der offizielle israelische Sprachgebrauch) Jerusalems weitergetrieben werden.

Michael Lynk, UN-Sonderberichterstatter über die Lage der Menschenrechte in den seit 1967 besetzten palästinensischen Gebieten, sagt dazu: „Die jüngsten Räumungsbefehle würden, wenn sie ausgeführt werden, auf eine Verletzung des Verbots der gewaltsamen Verbringung der geschützten Bevölkerung nach Artikel 49 der Vierten Genfer Konvention durch die Besatzungsmacht Israel hinauslaufen“.[1]

Die israelische Organisation Peace Now sagt dazu:

„Das Gericht ist nur das Werkzeug, mit dem die Siedler mit enger Unterstützung der staatlichen Behörden das Verbrechen begehen, eine ganze Gemeinschaft zu vertreiben und durch eine Siedlung zu ersetzen. Die israelische Regierung und die Siedler haben kein Problem damit, Tausende von Palästinensern im Namen des „Rechts auf Rückkehr“ zu vertreiben, während sie mit Nachdruck behaupten, dass die Tausende von Israelis, die auf Grundstücken leben, die vor 1948 Palästinensern gehörten, nicht vertrieben werden können. Seit der Räumung des Mughrabi-Viertels zum Zwecke der Erweiterung des Platzes an der Westmauer im Jahr 1967 hat es in Jerusalem keine solche Deportation mehr gegeben.“[2]

Laut Berichten des Büros der Vereinten Nationen für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (OCHA) haben sich Anträge von Siedlerorganisationen auf Zwangsräumungen verstärkt. Derzeit sind 877 Menschen, darunter 391 Kinder, aufgrund solcher Klagen von Zwangsräumungen bedroht. Von Zwangsräumungen in Ost-Jerusalem sind bereits Hunderte von palästinensischen Familien betroffen, besonders in den Gebieten der Altstadt, Sheikh Jarrah und Silwan.

Deshalb rufen wir die internationale Gemeinschaft, die Europäische Union und die deutsche Regierung auf, ihre Verantwortung für die Wahrung der Vierten Genfer Konvention zu übernehmen und die völkerrechtswidrigen Vertreibungen in Sheikh Jarrah zu stoppen. Sie müssen sicherstellen, dass Israel seine völkerrechtlichen Verpflichtungen vollständig einhält, auch in Ost-Jerusalem.

 

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[1] https://www.ohchr.org/EN/NewsEvents/Pages/DisplayNews.aspx?NewsID=26648&LangID=E

[2] https://peacenow.org.il/en/%D9%8Dsheikh-jarrah-appeal-rejected-160221